KOSTEN
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine transparente Kostenstruktur essentiell.
Erstberatung
Das Erstgespräch kann persönlich in unseren Büroräumen oder als Remote-Termin telefonisch oder per Microsoft Teams erfolgen. Sie bekommen eine fundierte Ersteinschätzung der Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Das müssen Sie über die Kosten einer Beauftragung wissen.
RVG
Die Leistungen werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Die Gebühren errechnen sich nach einer Gebührentabelle anhand des dem Fall zugrundeliegenden Streitwerts. Eine erste Orientierung geben Prozesskostenrechner.
Arbeitsgerichtsverfahren
Nach § 12a ArbGG ist jede Partei, auch die obsiegende, verpflichtet, ihre bis zum Abschluss der ersten Instanz entstehenden Anwaltskosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten und Gerichtskosten, selbst zu tragen.
Beratungshilfe
Für Hamburger Einwohner mit geringem Einkommen gibt es in Hamburg, anders als in den Flächenländern, nicht die anwaltliche Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, sondern die Öffentliche Rechtsauskunft. Können Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Rechtsschutzversicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Wunderbar. Wir übernehmen auf Wunsch, im Anschluss an die Erstberatung, gerne die Stellung der Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Dies ist ein kostenfreier Service.